Vor zwei Jahren tötete der Terrorist Anis Amri bei einem Attentat zwölf Menschen am Berliner Breitscheidplatz: Ein Untersuchungssauschuss geht seit März der Frage nach, wie es dazu kommen konnte. Denn die Sicherheitsbehörden hatten den Attentäter bereits länger im Visier.
Einige Oppositionsparteien werfen der Regierung vor, ihnen im Untersuchungsausschuss Zeugen vorzuenthalten. Linke, Grüne und FDP klagen deshalb gemeinsam vor dem Bundesverfassungsgericht, um die Vernehmung eines Geheimdienstmitarbeiters im Amri-Untersuchungsausschuss zu erzwingen.
Sie sind der Meinung, dass sie mögliche Behördenfehler vor dem Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz vor zwei Jahren nicht aufklären können, ohne diesen V-Mann-Führer als Zeugen zu vernehmen. Er hatte 2016 den Kontakt zu einer Quelle des Bundesamtes für Verfassungsschutz in der Berliner Fussilet-Moschee gehalten.
Dort verkehrte damals auch der spätere Attentäter Anis Amri. Der abgelehnte Asylbewerber aus Tunesien raste am 19. Dezember 2016 mit einem gestohlenen Lastwagen auf einen Weihnachtsmarkt und tötete zwölf Menschen. Der islamistische Terrorist wurde wenige Tage später in Italien von der Polizei erschossen - doch viele Fragen blieben ungeklärt, insbesondere über den Informationsaustausch zwischen den Behörden.
"Rechtlich fadenscheinig"
Die Bundesregierung habe den Abgeordneten bisher nur ein paar Sätze aus knappen Berichten von den Treffen zwischen dem Beamten und seinem Informanten geliefert, sagte die Linken-Obfrau Martina Renner in Berlin. Der Ausschuss sei der Regierung schon entgegengekommen, indem er auf eine Vernehmung des Informanten aus der radikalen Islamisten-Szene verzichtet habe.
Der FDP-Obmann Benjamin Strasser kritisierte, die Bundesregierung habe ihre Verweigerungshaltung damit begründet, "dass eine Vernehmung Leib und Leben dieser Person gefährden würde". Dies sei "rechtlich fadenscheinig", da er zum Beispiel hinter einer Schattenwand vernommen werden könnte.
spiegel
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